Leben Sie noch oder sparen Sie schon?

Würden Sie mit nur 612 € im Monat auskommen? Nein? Aber genau so leben viele Berufsunfähige, die aufgrund Krankheiten oder Unfälle nicht mehr arbeiten können. Ist das ein glückliches und zufriedenes Leben?

Arbeitsunfähigkeit / Berufsunfähigkeit

Können Sie aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit über einen gewissen Zeitraum oder sogar gar nicht mehr Ihrer Arbeit nachgehen, ist der gewohnte Lebensstandard in Gefahr, da Ihr Einkommen ausfällt. Wenn Sie nicht gerne Abstriche in Ihrem Leben machen wollen, hilft eine Absicherung  für genau diesen Fall weiter.

Wann greift welche Absicherung?

Solange Sie unter sechs Wochen krank geschrieben sind, zahlt Ihr Arbeitgeber für den Arbeitsausfall, gewohnt Ihr Gehalt weiter.

Sobald Sie die sechs Wochen überschreiten, tritt Ihre gesetzliche Krankenversicherung in Kraft. Diese zahlt Ihnen ca. 80% von Ihrem Nettogehalt. Ihre Krankenversicherung zahlt maximal 18 Monate, danach werden Sie entweder berufsunfähig/erwerbsunfähig.

Erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine Rentenzahlung (Erwerbsminderungsrente) nicht,  müssen Sie von Ihren Ersparnissen leben. Sofern Sie keine Ersparnisse (mehr) haben, müssen Sie vom Arbeitslosengeld II leben. Das bedeutet für Sie weitere Einschränkungen in Ihrem Leben (Existenzminimum). 

Die bessere Lösung ist für solche Fälle vorbereitet zu sein und nicht darauf wetten, dass es einen nicht trifft. Die Anzahl der betroffenen Personen sind deutlich höher als Sie vermuten. Jeder vierte Bürger in Deutschland ist berufsunfähig. Häufig leiden viele unter psychische Krankheiten oder haben unheilbare Rücken/Skelett-Beschwerden, die eine Ausführung des Berufs unmöglich machen.

Bei der Arbeitsunfähigkeit: 
Krankentagegeld

Bei einem Arbeitsausfall länger als sechs Wochen, schließt das Krankentagegeld die Lücke zur gesetzlichen Krankenkasse. 

Bei einer Berufsunfähigkeit:
Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähig sind Sie, wenn Sie in Ihrem zuletzt ausgeübten Beruf krankheits- oder unfallbedingt zu 50% nicht mehr ausüben können.

Dieser Zustand muss voraussichtlich sechs Monate bestehen oder bestand im nachhinein ununterbrochen für mindestens sechs Monate.

Treffen diese Kriterien ein, zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung die vereinbarte monatliche Rente solange, wie sie berufsunfähig sind.

Unfallversicherung

Können Sie garantieren, dass Sie unfallfrei durch Ihr ganzes Leben kommen? Keiner kann das Vorhersehen. Doch was kann im schlimmsten Fall passieren?

Das Schlimmste was passieren kann, ist nach einen schweren Unfall unter erschwerten Bedingungen zu leben und nicht zu sterben.

Es gibt tausend Arten von Unfällen und Missgeschicken, die im täglichen Leben passieren können. In Deutschland ereignen sich jährlich fast neun Millionen Unfälle, die meisten davon zu Hause oder in der Freizeit. Vor den finanziellen Folgen eines Unfalls schützt Sie die Unfallversicherung.

Je nach Umfang bietet die Unfallversicherung einen weltweiten Versicherungsschutz.

Abhängig von der Schwere des Unfalls können Sie mit der von der Versicherung ausgezahlten Summe zum Beispiel Krankenhausaufenthalte, Arztkosten und bei Bedarf den behindertengerechten Umbau Ihres Zuhauses bezahlen.

Die Leistungsansprüche aus einer Unfallversicherung sind individuell anpassbar: Leistung bei Knochenbrüche,  monatliche Unfall-Rente, Todesfallsumme, Haushaltshilfe und Kurtagegeld, Leistungen für kosmetische Operationen

Die häufigsten Fragen

Eine Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person ihren zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann.

Eine Voraussetzung ist, dass die Person mindestens für 6 Monate nicht in der Lage ist, seiner Arbeit nachzukommen oder zu 50% vom Arzt als berufsunfähig eingestuft wird.

Ein Arbeitnehmer gilt als arbeitsunfähig, wenn er die zuletzt ausgeübte Tätigkeit aus Krankheitsgründen nicht mehr ausführen kann. Die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bezieht sich also stets auf die genaue Tätigkeit des Arbeitnehmers.
In der Regel geht man bei einer Arbeitsunfähigkeit von einer zeitweisen Beeinträchtigung aus. Bessert sich der Zustand des Arbeitnehmers aber auch nach längerer Krankheit und verschiedenen Maßnahmen der Wiedereingliederung nicht, kann eventuell eine Berufsunfähigkeit vorliegen.

Nach der gesetzlichen Definition ist voll erwerbsgemindert, wer wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zumindest drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Erwerbsgemindert ist nicht, wer unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig sein kann (§ 43 SGB VI). [Quelle: Wikipedia]

Volle Erwerbsminderung: 

Der Arbeitnehmer kann weniger oder maximal 3 Stunden täglich arbeiten.

Teilweise Erwerbsminderung:

Teilweise erwerbsgemindert sind Arbeitnehmer, die 3 bis 6 Stunden täglich arbeiten können.

Eine private Unfallversicherung schließt die Lücke zum gesetzlichen Unfallschutz und schützt vor hohen finanziellen Belastungen. 

Eine Unfallversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen bei einem Unfall. 

Wenn Sie einen Unfall haben, muss es nicht zwangsläufig sein, dass Sie berufsunfähig sind. In diesem Fall würden Sie nur die Leistungen aus der Unfallversicherung erhalten.

Im umgekehrten Fall kann es sein, dass Sie aufgrund einer Krankheit berufsunfähig werden. Hier zahlt dann Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung.

Sie wünschen ein persönliches Gespräch? Wir sind für Sie da!