Lebst Du noch oder wohnst Du schon?​

Der Traum der eigenen vier Wände steht für viele ganz oben auf der Wunschliste. Doch die Preise für Immobilien sind hoch und die Finanzierung scheint so manchem unmöglich. Mit einem Bausparkonzept haben Sie die Möglichkeit, früh und schon mit geringen Beträgen auf Ihr Ziel hinzusparen und gleichzeitig flexibel zu bleiben. 

Ein Bausparvertrag kombiniert im wesentlichen einen Sparplan mit einer Finanzierung. Daher unterteilt sich das Bausparen in zwei Phasen: die Spar- beziehungsweise Ansparphase sowie die Tilgungs- beziehungsweise Darlehensphase. Wann der Übergang zwischen den einzelnen Etappen erfolgt, hängt davon ab, wie viel Geld Sie  jeden Monat beiseitelegen können und wie hoch die Bausparsumme insgesamt sein soll.

Beim Bausparen legen Sie zunächst eine Bausparsumme fest. Die Höhe ist abhängig davon, für was Sie den Bausparvetrag planen zu verwenden. Das besondere am Bausparvetrag ist, dass das angesparte Geld verwendet werden kann für was Sie es auch immer verwenden wollen, aber das spätere Darlehen nur für sogenannte wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt werden darf. Konsumgüter, beispielsweise ein Auto, dürfen mit dem Bauspardarlehen grds. nicht finanziert werden.

In der ersten Phase sparen Sie zunächst eine gewisse Summe an, die häufig 30 Prozent bis 50 Prozent des Volumens des Bausparvertrags entspricht. Das ist von Ihrem gewählten Tarif abhängig. Ist dieser Punkt erreicht, ist der Vertrag zuteilungsreif und Sie können das Darlehen abrufen. Dieses wird Ihnen zusammen mit dem bis dahin angesparten Geld ausgezahlt. In der dann beginnenden Darlehensphase zahlen Sie den Kredit an die Bausparkasse in monatlichen Raten zurück. 

Vereinfachtes Beispiel: Liegen die vereinbarte Bausparsumme bei 50.000 Euro und die Mindestansparsumme bei 40 Prozent, kann das Bauspardarlehen in Höhe von 30.000 Euro abrufen werden, wenn mindestens 20.000 Euro angespart wurden. Legen Sparer monatlich 250 Euro für das Bausparen zurück, ist der Vertrag in ca. 7 Jahren zuteilungsreif.

In der Ansparphase erhalten Sie von der Bausparkasse Zinsen. Da der Guthabenzins seit längerer Zeit jedoch auf niedrigem Niveau ist, lohnt sich ein Bausparvertrag nicht als reines Sparprodukt. Im Marktvergleich ist der Zins in der Regel sogar etwas geringer als bei anderen Sparanlagen. Im Gegenzug fallen die Kreditzinsen in der Tilgungsphase niedriger aus, sodass das Darlehen zu vergleichsweise günstigen Konditionen zu haben ist.

Bei Zuteilungsreife muss das Darlehen nicht sofort in Anspruch genommen werden. Dies ist auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich

Beim Bausparen gibt es unterschiedliche Förderungen, von denen Sie profitieren. Diese sind teilweise davon abhängig, ob sich der Arbeitgeber am Bausparvertrag über die sogenannten vermögenswirksamen Leistungen beteiligt und wie hoch Ihr Einkommen ist.

  • Vermögenswirksame Leistungen (VL): diese Leistung können Arbeitnehmer, Beamte, Soldaten, Richter und Auszubildende vom Chef erhalten. Sie beläuft sich auf maximal 40 Euro pro Monat. Für den Arbeitgeber ist die Zahlung jedoch eine freiwillige Entscheidung. Werden VL angeboten, landen diese direkt im Vertrag.
  • Arbeitnehmersparzulage: fließen vermögenswirksame Leistungen in einen Bausparvertrag und liegt das zu versteuernde Einkommen des Arbeitnehmers bei maximal 17.900 Euro (Verheiratete; 35.800 Euro), zahlt der Staat bis zu 43 Euro pro Jahr (beziehungsweise 86  Euro) als Zulage aus. Bausparer beantragen die Sparzulage jährlich über die Einkommenssteuererklärung. Sie kommt Ihnen nur zugute, wenn das Bauspardarlehen für wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt wird.
  • Wohnungsbauprämie: wird der Bausparvertrag wohnwirtschaftlich verwendet, haben Verbraucher Anspruch auf die Prämie. Das zu versteuernde Einkommen darf dabei nicht höher als 25.600 Euro (Verheiratete: 51.200 Euro) sein. Zudem müssen mindestens 50 Euro pro Jahr in den Vertrag fließen. Die Höhe der Prämie liegt bei 8,8 Prozent der jährlichen Einzahlungen, maximal werden dem Vertrag jedoch nur rund 45 Euro (90 Euro) gutgeschrieben. 
  • Wohn-Riester: beim Riester-Bausparen darf die Bausparsumme lediglich für den Bau oder Kauf von selbst genutztem Eigentum sowie für den altersgerechten Umbau verwendet werden. Sie müssen zudem gesetzlich rentenversichert sein. Werden mindestens vier Prozente des Vorjahresbruttoeinkommens (abzüglich der zu erwartenden Zulagen) in den Bausparvertrag eingezahlt, erhält Sie pro Jahr 175 Euro Grundzulage vom Staat. Für jedes kindergeldberechtigte Kind fließen nochmals bis zu 300 Euro in den Vertrag. Zusätzlich lassen sich die Beiträge steuerlich absetzen, wodurch Steuervorteile möglich sind.

    Die Zulagen fließen sowohl in der Anspar- als auch in der Darlehensphase. Dadurch ist der Bausparvertrag früher zuteilungsreif und das Bauspardarlehen kann schneller abgezahlt werden. Zu beachten sind allerdings steuerliche Aspekte, über die Sie Sich informieren sollten.

Da das Bauspardarlehen in der Regel erst nach Ende der Ansparphase zur Verfügung steht, ist ein Bausparvertrag keine Option für kurzfristige Finanzierung. Die Stärke beim Bausparen liegt in der festen Planbarkeit, wann Geld für die Finanzierung eines Bau-, Kauf-, Umbau- oder Modernisierungsvorhabens zur Verfügung steht. Zudem richtet sich der Bausparvertrag an Personen, die auf Sicherheit setzen. Mit ihm lassen sich die heute niedrigen Darlehenszinsen für lange Zeit und bis zum Ende der Tilgungsphase sichern. Demnach ist der Bausparvetrag das einzigste Finanzinstrument, mit dem Sie die jetzigen niedrigen Zinsen in die Zukunft transportieren können und so vielleicht irgendwann 2% Darlehenszins haben, obwohl die Bank schon wieder 4% verlangt.

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