Wollen Sie den Schaden aus eigener Tasche Zahlen?
Bereits kleine Unaufmerksamkeiten oder Nachlässigkeiten können große Schäden verursachen, die Sie viel Geld kosten. Gehen Sie solche Situationen entspannt an oder brechen Sie in Panik aus? Entspannt wird es mit einer durchdachten Absicherung.
Jeder erwischt mal einen schlechten Tag, ist in Eile, müde und abgespannt oder aus einem anderen Grund nicht richtig bei der Sache – und schon passiert es. Bereits kleine Unaufmerksamkeiten oder Nachlässigkeiten können große Schäden verursachen, die Sie viel Geld kosten.
Die Privat-Haftpflichtversicherung ist ein Versicherungsvertrag, mit dem Sie sich in verschiedenen privaten Lebensbereichen vor solchen finanziellen Katastrophen schützen. Die private Haftpflicht prüft im Schadensfall, ob und in welcher Höhe Schadensersatzpflicht gegenüber Dritten oder deren Eigentum besteht, übernimmt die Kosten, wenn Ansprüche berechtigt sind – und wehrt Unberechtigte für Sie ab. Wenn es sein muss, sogar auch vor Gericht.
Die häufigsten Fragen
Eine private Haftpflichtversicherung ist eine Form der Absicherung, mit der Sie sich als privater Versicherungsnehmer vor Schadensersatzforderungen Dritter absichern.
Damit eine kleine Unachtsamkeit im Alltag für Sie nicht gleich den finanziellen Ruin bedeuten muss, benötigen Sie also eine private Haftpflichtversicherung.
Die Privathaftpflicht kommt für die Schäden auf, die Sie oder Ihre Mitversicherten verursacht haben. Zudem ist sie auch eine Art Rechtsschutzversicherung. Denn sie prüft, ob die an Sie gestellten Schadensersatzforderungen überhaupt gerechtfertigt sind und wehrt unberechtigte Ansprüche für Sie ab.
Eine Privathaftpflicht ist für jeden Menschen sinnvoll. Sie ist sogar eine der wichtigsten Versicherungen, die Sie abschließen können. Schließlich können Missgeschicke jederzeit passieren – und fatale Folgen haben.
Laut § 823 des BGB sind Sie dazu verpflichtet, für fahrlässig verursachte Schäden mit Ihrem gesamten Privatvermögen zu haften. Und die Höhe der Schadensersatzforderungen kann vor allem bei Personenschäden in die Millionen gehen. Die private Haftpflichtversicherung zahlt diese Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Mit einer privaten Haftpflichtversicherung sind Sie versichert, wenn Sie Dritten fahrlässig einen Schaden verursachen. Genauer können das die folgenden Schäden sein.
Personenschäden: Von einem Personenschaden spricht man, wenn ein Mensch durch ein Ereignis körperlich verletzt bzw. gesundheitlich geschädigt wird oder sogar stirbt. Für alle Verletzungen und gesundheitlichen Schädigungen, die Sie durch eine Unachtsamkeit zu verantworten haben, kommt die private Haftpflichtversicherung auf. Gezahlt werden müssen zum Beispiel Krankenhaus- und Behandlungskosten oder Schmerzensgeld.
Personenschäden kommen Sie meist ganz besonders teuer zu stehen. Aus diesem Grund ist es wichtig, auf eine ausreichende Versicherungssumme zu achten. Denn ihre Höhe gibt an, bis zu welcher Kostensumme Ihre Haftpflichtversicherung im Schadensfall zahlt.
Sachschäden: Ein Sachschaden liegt vor, wenn Sie einen Gegenstand beschädigen oder zerstören, der einer anderen Person gehört. Zum Beispiel wenn Sie sich versehentlich auf die Brille einer Freundin setzen oder durch eine ungeschickte Handbewegung eine Cola über das Notepad Ihres Tischnachbarn verschütten. Wurde ein Gegenstand fahrlässig durch Sie beschädigt, dann zahlt Ihre Haftpflichtversicherung für dessen Reparatur. Ist er hingegen irreparabel zerstört, wird der Wert durch eine Geldzahlung erstattet.
Achtung: Der Schaden entspricht nicht dem ursprünglichen Kaufpreis.
Die Versicherung erstattet den sogenannten Zeitwert. Das heißt, sie berechnet den Wertverlust im Lauf der Zeit mit ein. Schließlich hat beispielsweise ein neuer Laptop einen höheren Wert als ein Gerät, das bereits seit Jahren in Betrieb ist.
Vermögensschäden: Als Vermögensschäden werden Schäden bezeichnet, die nicht unmittelbar auf Sach- oder Personenschäden zurückzuführen sind.
Mietsachschäden: Mietsachschäden sind eine spezielle Art der Sachschäden. Sie betreffen Schäden in von Ihnen angemieteten Räumlichkeiten – von der eigenen Wohnung bis zum Festsaal für eine Hochzeit. Dazu gehören zum Beispiel Schäden an Fußböden, Türen oder der Badezimmerkeramik.
Ob ein Schaden durch die private Haftpflichtversicherung abgedeckt ist, ist grundsätzlich abhängig von zwei Voraussetzungen: Dass der Schaden fahrlässig verursacht wurde und dass eine andere Person zu Schaden gekommen ist.
In der Regel nicht abgedeckt sind deshalb die folgenden Schäden:
Absichtlich verursachte Schäden sind z.B. wenn Sie ganz bewusst und mit Absicht Gegenstände beschädigen oder zerstören oder jemanden verletzen, kommt die private Haftpflichtversicherung nicht dafür auf.
Zu beachten: Es gibt noch weitere Fälle, die nur in bestimmten Tarifen abgedeckt sind. Bei abgespeckten Tarifen findet man weit aus mehr Ausschlüsse.
Die Kosten für Ihre private Haftpflichtversicherung passen sich Ihren individuellen Bedürfnissen an. Somit bleiben Sie flexibel und können Ihren Versicherungsschutz in zwei Tarifen wählen.
Kommt auf den Tarif an. Es gibt Versicherungen, die Lebensgefährte/in automatisch mit eingeschlossen haben.
Nur dann notwendig, wenn Ihre Eltern keine eigene Versicherung haben. Sollten Ihre Eltern eine Privathaftpflichtversicherung haben, dann sind Sie in der Regel während dem Erststudium und der Erstausbildung mitversichert.
Gut zu Wissen: dies gilt auch für die Rechtsschutzversicherung
Sie wünschen ein persönliches Gespräch? Wir sind für Sie da!