Deutschlands meistverkaufte Versicherung
Ist günstig immer besser oder zählt bei einem Verkehrsunfall doch die Leistungen und die Kostenübernahme? Was ist für Sie wichtiger?
Eine Autoversicherung, genau genommen die Kfz-Haftpflichtversicherung, ist in Deutschland Pflicht. Sie kommt für die Schäden auf, die Sie anderen mit Ihrem Fahrzeug zufügen.
Erweitert werden kann dieser Grundschutz durch eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung. Die Teilkasko deckt zusätzlich Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug ab, die Vollkasko kommt darüber hinaus auch bei selbst verschuldeten Schäden und Folgen durch Vandalismus auf.
Die häufigsten Fragen
Eine Autoversicherung, genau genommen die Kfz-Haftpflichtversicherung, ist in Deutschland Pflicht. Sie kommt für die Schäden auf, die Sie anderen mit Ihrem Fahrzeug zufügen. Es werden über die Haftpflicht die Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden abgedeckt.
Erweitert werden kann dieser Grundschutz (Haftpflicht) durch eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung. Die Teilkasko deckt zusätzlich Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug ab (z.B. Zusammenstoß mit Tieren, Feuer, Sturm, Hagelschäden, Glas, Marderschäden und vieles mehr). Die Vollkasko kommt darüber hinaus auch bei selbst verschuldeten Schäden und Folgen durch Vandalismus auf.
- Kilometerstand
- Fahrzeugschein
- Jährliche Fahrleistung
- evB-Nummer
Kaufen Sie ein neues Auto oder wechseln Sie Ihr Fahrzeug, dann brauchen Sie zunächst eine eVB Nummer, die Sie bei der Zulassungsstelle vorlegen. Außerdem wird der Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief, SEPA Mandat (für die KFZ Steuer) und Ihr Ausweis benötigt.
Sie erhalten entweder direkt über Ihren Vermögensberater oder über die Versicherungsgesellschaft die eVB Nummer.
Ja, das ist in der Regel möglich, wenn Sie weiterhin Versicherungsnehmer sind. Eine Übertragung der Prozente auf den/die Lebensgefährten/in, auf die Kinder ist ohne weiteres machbar.
Die neue Versicherungsgesellschaft fordert die Prozente bei der alten Versicherung an. Auch ist es bei uns möglich die Prozente aus dem Ausland (EU-Staat) auf die Versicherung in Deutschland zu übertragen um, so Preisvorteile zu nutzen.
Mit der Erweiterung Ihrer KFZ-Versicherung um den Schutzbrief, erhalten Sie Hilfe im Schadensfall oder einen Unfall.
Je nach Gesellschaft können u.a. folgende Dienste im Schutzbrief mit enthalten sein:
- Abschleppdienst (und die Kostenübernahme)
- Mietwagen
- Rücktransport
- zusätzliche Leistungen
Nicht zwingend, jedoch empfiehlt es sich als Geschädigter einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen. Der Gutachter erstellt das Gutachten und regelt alles weitere mit der Versicherung.
Ja. Wenn Sie Halter des Fahrzeugs und Versicherungsnehmer sind, können Sie bei der Steuererklärung Ihre Kfz-Versicherung anteilig absetzen. Steuerlich absetzbar sind die Kfz-Haftpflicht- und Unfallversicherung.
Eintragen müssen Sie diese in der Regel in der Anlage Vorsorgeaufwand, bei beruflicher Nutzung unter Werbungskosten beziehungsweise Betriebsausgaben.
Wie Sie im Ausland versichert sind, hängt von den Leistungen Ihrer Versicherungsgesellschaft ab.
In den Versicherungsbedingungen können Sie die Regelung für das Ausland entnehmen.
Sie wünschen ein persönliches Gespräch? Wir sind für Sie da!