Was passiert, wenn Sie selbst zum Pflegefall werden?​

Das schöne ist, dass wir laut Statistik immer Älter werden und somit länger Leben werden. Doch was ist, wenn wir zum Pflegebedürftigen werden? Was bekommen wir vom Staat und was müssen wir selbst zahlen?

Gesetzliche Pflegeversicherung

Seit dem 1. Januar 1995 gibt es die Pflegeversicherung als eigenständigen Zweig der Sozialversicherung. Alle, die gesetzlich krankenversichert sind, sind automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Privat Krankenversicherte müssen eine private Pflegeversicherung abschließen. Die Pflegeversicherung gibt dabei den Pflegebedürftigen die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, wie und von wem sie gepflegt werden wollen. Sie haben die Wahl, ob sie Hilfe von professionellen Fachkräften in Anspruch nehmen oder aber Geld beziehen wollen, welches sie den pflegenden Angehörigen als finanzielle Anerkennung geben können.

Welche Leistungen Sie vom Staat in den jeweiligen Pflegegrade erhalten, können Sie nachstehend entnehmen:

Private Pflegeversicherung

Eine private Pflegeabsicherung ist ein Muss!

Wir bekommen vom Staat zwar je nach Pflegegrad eine finanzielle Entlastung, allerdings reicht sie meistens nicht aus.

Der Eigenanteil, den ein Pflegebedürftiger künftig in einem Pflegeheim tragen muss, liegt durchschnittlich bei ca. 1.600 Euro (bei einer  Gesamtkostensituation von 3.605 Euro).

Kann der Pflegebedürftige den Eigenanteil nicht selbst aufbringen, müssen gegebenenfalls seine Kinder einspringen. Für den Unterhalt, der den Eltern von Seiten der Kinder zusteht, gelten zwei Regeln:

1. Die Eltern müssen bedürftig sein: Ihre laufenden Einkünfte und ihr Vermögen reichen nicht aus, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.

2. Die Kinder müssen „leistungsfähig“ sein: Sie sind finanziell in der Lage, die anstehenden Kosten zu tragen.

Eine Beispielrechnung:

Ein lediges Kind hat ein Nettoeinkommen von 5.000 Euro. Nach Abzug bestimmter Kosten wie Miete oder Kinderunterhalt dürfen Kinder zusätzlich 50 Prozent des Geldes behalten, das über dem Freibetrag von 1.800 Euro liegt.

So können etwa noch 500 Euro übrig bleiben, die an die Eltern gezahlt werden müssten. Geschwister haften anteilig nach ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen.

Aus diesen genannten Gründen ist es daher ein muss, frühzeitig über das Thema zu sprechen.

Weitere Vorteile einer privaten Pflegeversicherung

Erweitern Sie Ihre Versicherungsleistung ganz nach Bedarf und erhalten bessere Leistungen bereits in den niedrigeren Pflegegraden.

Je nach Tarif können Sie ein Optionsrecht einschließen, Ihren Versicherungsschutz auch ohne erneute Gesundheitsfragen in regelmäßigen Abständen aufzustocken. 

Bei der privaten Pflegeversicherung können Sie auch einmalige Kapitalzahlungen oder Beitragsfreistellungen miteinschließen. 

Hier gilt: Je mehr Leistungen Sie miteinschließen, desto höher wird Ihr monatlicher Beitrag.

staatlich geförderte Pflegeversicherung (Pflege-Bahr)

Die Pflege-Bahr ist eine staatlich geförderte Pflegeversicherung. Mit der Förderung unterstützt der Staat Menschen, die eigenverantwortlich für die Pflegebedürftigkeit finanziell vorsorgen möchten. Denn die gesetzliche Pflicht-Pflegeversicherung ist darauf ausgelegt, nur einen Teil der im Pflegefall anfallenden Kosten zu übernehmen.

Konkret erhalten Sie jährlich 60 Euro vom Staat. Unabhängig vom Einkommen des Versicherungsnehmers und unabhängig davon, ob er privat oder gesetzlich pflegeversichert ist.

Bedingungen/Voraussetzungen für die Förderung

1. Bei Abschluss des Vertrags darf der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers keine Rolle spielen.

2. Risikozuschläge aufgrund von Vorerkrankungen sind unzulässig, ebenso wie Leistungsausschlüsse.

3. Die Höhe der Versicherungsprämien hängt somit ausschließlich vom Eintrittsalter des Versicherungsnehmers bei Vertragsabschluss und den Konditionen des Versicherungsunternehmens ab.

4. Die Versicherung muss für jeden Pflegegrad individuelle Leistungen vorsehen.

5. Die Höhe der Leistungen darf bei Versicherungsabschluss nicht höher sein als die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung im jeweiligen Pflegegrad. Gleichzeitig sind auch Minimalbeträge garantiert, die sich nach Pflegegrad staffeln: mindestens 60 Euro bei Pflegegrad 1 bis hin zu mindestens 600 Euro bei Pflegegrad 5.

6. Anders als bei anderen privaten Versicherungen muss der Versicherte nur wenige formale Voraussetzungen erfüllen,

Damit will der Gesetzgeber gezielt auch Menschen die private Pflege-Vorsorge ermöglichen, für die andere Formen der privaten Pflegeversicherung nicht zugänglich sind: Vorwiegend sind das Personen mit Vorerkrankungen oder mit geringerem Einkommen.

Sie wünschen ein persönliches Gespräch? Wir sind für Sie da!