Eine private Pflegeabsicherung ist ein Muss!
Wir bekommen vom Staat zwar je nach Pflegegrad eine finanzielle Entlastung, allerdings reicht sie meistens nicht aus.
Der Eigenanteil, den ein Pflegebedürftiger künftig in einem Pflegeheim tragen muss, liegt durchschnittlich bei ca. 1.600 Euro (bei einer Gesamtkostensituation von 3.605 Euro).
Kann der Pflegebedürftige den Eigenanteil nicht selbst aufbringen, müssen gegebenenfalls seine Kinder einspringen. Für den Unterhalt, der den Eltern von Seiten der Kinder zusteht, gelten zwei Regeln:
1. Die Eltern müssen bedürftig sein: Ihre laufenden Einkünfte und ihr Vermögen reichen nicht aus, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.
2. Die Kinder müssen „leistungsfähig“ sein: Sie sind finanziell in der Lage, die anstehenden Kosten zu tragen.
Eine Beispielrechnung:
Ein lediges Kind hat ein Nettoeinkommen von 5.000 Euro. Nach Abzug bestimmter Kosten wie Miete oder Kinderunterhalt dürfen Kinder zusätzlich 50 Prozent des Geldes behalten, das über dem Freibetrag von 1.800 Euro liegt.
So können etwa noch 500 Euro übrig bleiben, die an die Eltern gezahlt werden müssten. Geschwister haften anteilig nach ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen.
Aus diesen genannten Gründen ist es daher ein muss, frühzeitig über das Thema zu sprechen.
Weitere Vorteile einer privaten Pflegeversicherung
Erweitern Sie Ihre Versicherungsleistung ganz nach Bedarf und erhalten bessere Leistungen bereits in den niedrigeren Pflegegraden.
Je nach Tarif können Sie ein Optionsrecht einschließen, Ihren Versicherungsschutz auch ohne erneute Gesundheitsfragen in regelmäßigen Abständen aufzustocken.
Bei der privaten Pflegeversicherung können Sie auch einmalige Kapitalzahlungen oder Beitragsfreistellungen miteinschließen.
Hier gilt: Je mehr Leistungen Sie miteinschließen, desto höher wird Ihr monatlicher Beitrag.