staatlich geförderte Rentenversicherung
Jetzt bekomme ich endlich mal was vom Staat!
Die gesetzliche Rente wird im Alter nicht ausreichen, das hat auch der Staat bemerkt! Lassen Sie sich vom Staat unterstützen, wenn es um Ihre private Altersvorsorge geht.

Riester Rente
Die Riesterrente ist eine Form der privaten Altersvorsorge, benannt nach dem Politiker Walter Riester. Er erkannte das Problem der gesetzlichen Rente und hat als Problemlösung die Riesterrente vorgeschlagen. In der Rentenreform 2001 wurde die Riesterrente ins Leben gerufen.
Der Staat bezuschusst alle Menschen die sich entscheiden privat etwas zusätzlich für das Alter zu tun.
175 Euro Grundzulage pro Vertragspartner, für jedes Kind das vor 2008 geboren ist erhält man eine Zulage von 185 Euro. Für alle Kinder die nach 2008 zur Welt gekommen sind, erhält man 300 Euro. Diese Zulage erhält man einmal im Jahr, wenn 4% des Vorjahresbruttoeinkommen in Ihren Riestervertrag einbezahlt werden.
Zusätzlich können Sie die Riesterbeiträge von der Steuer absetzen, (maximal 2.100 Euro jährlich) somit haben Sie noch Steuerersparnisse durch den Riestervertrag. Wenn der Riestervertrag ausbezahlt wird, wird das Kapital steuerpflichtig (nachgelagert versteuert).
Basis-Rente
(Rürup-Rente)
Die Basisrente, auch Rürup Rente genannt, wurde nach dem Ökonomen Bert Rürup benannt.
Die Basisrente wurde als Altersvorsorge mit Steuerersparnissen im Jahr 2005 in Deutschland eingeführt.
Alleinstehende können 20.000 Euro jährlich und verheiratete 40.000 Euro jährlich in die Basis Rente einzahlen. Im Jahr 2018 können 86 % der Beiträge steuerlich geltend gemacht werden. Jedes Jahr steigt der Prozentsatz um 2 Punkte. Somit wird ab dem Jahr 2025, 100 Prozent der gezahlten Beiträgen steuerlich absetzbar sein.
Bei der Basisrente wird zwischen fondsgebundenen oder mit garantierter Mindestverzinsung unterschieden. Beide Formen sind möglich. Welche Form Sie wählen, ist ganz nach Ihren Wünschen und Ihrem Typus überlassen.
Die Basisrente lässt auch Sonderzahlungen zu, somit bleiben Sie flexibel. Ein Mindestbeitrag ist nicht vorgegeben. Sie bestimmen die Höhe des monatlichen Beitrags.
Die Basisrente sieht vor, die Leistungen mit dem 67. Lebensjahr auszuzahlen, jedoch ist es möglich die Rente vorzuziehen und ab dem 62. Lebensjahr zu erhalten – lebenslang, in Deutschland wohnhaft und im Ausland.
Betriebliche Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge. Jeder Bundesbürger, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, hat einen Anspruch darauf, einen Teil seines Bruttolohnes/-Gehaltes für die betriebliche Altersvorsorge zu verwenden.
2019 können Sie max. 268 Euro sozialversicherungsfrei und 536 Euro steuerfrei investieren.
Zusätzlich kann es auch vom Arbeitgeber bezuschusst werden. Seit 2019 ist der Arbeitgeber verpflichtet 15% zu bezuschussen, dass entspricht ca. der Summe, die Ihr Arbeitgeber durch die geringeren Lohnnebenkosten einspart.
Durch die Steuerersparnisse, Sozialversicherungsersparnisse, der zusätzlichen Förderung durch den Arbeitgeber und die niedrigere Besteuerung im Alter, macht diese Variante der Altersvorsorge doppelt Sinn.
Die häufigsten Fragen:
Ein Riestervertrag ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge
Die Riesterrente wird vom Staat bezuschusst. 175 Euro Grundzulage für jeden Vertragspartner, für jedes Kind das vor 2008 geboren ist erhält man eine Zulage von 185 Euro. Für alle Kinder die nach 2008 zur Welt gekommen sind, erhält man sogar 300 Euro. Diese Zulage erhält man einmal im Jahr, wenn Sie 4% Ihres Vorjahrebruttoseinkommen in Ihren Riestervertrag einbezahlt haben.
Zusätzlich können Sie Ihre Risterbeiträge als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen, somit haben Sie noch Steuerersparnisse durch Ihren Riestervertrag.