Sind Sie im traurigen Ernstfall vorbereitet?​

Traurigerweise ist auch der Tod nicht kostenlos. Wer soll im Ernstfall zahlen? Ihre Erben oder doch lieber Ihre Versicherung?

Risikolebensversicherung

Stellen Sie sich einmal vor, der Hauptverdiener Ihrer Familie verstirbt. Das Einkommen fällt weg und zur Traurer der Liebsten kommen schwerwiegende finanzielle Probleme hinzu. Wenn der schlimmste Fall eintritt und keine ausreichende oder eventuell sogar gar keine Todesfallabsicherung vorhanden ist, wird dies existenzbedrohend für die hinterbliebene Familie.

Bei der Vorsorge für die Hinterblieben gibt es verschiedene Arten, wie Sie sich absichern können.

Die Risikolebensversicherung schützt im Falle des eigenen Todes die Familie vor den verheerenden finanziellen Folgen. Im Todesfall wird die vereinbarte Versicherungssumme. 

Da es eine Risikoversicherung ist, wird hier kein Kapital angespart. Sie erhalten im Erlebnisfall keine Leistung aus der Risikoversicherung.

Wer braucht eine Risikolebensversicherung?

Eine Todesfallabsicherung ist vor allem wichtig für die Absicherung der Familie, des eines Kredits oder Baufinanzierung.

Kapitallebensversicherung

Eine Kapitallebensversicherung ist eine Todesfallabsicherung mit Kapitalauszahlung im Erlebensfall.

Bei den meisten Lebensversicherungen wird ein Teil des Beitrages als sogenannter Sparbeitrag zur Kapitalansammlung verwendet. Man bezeichnet diese Art der Lebensversicherung als kapitalbildende Lebensversicherung. Sie wird regelmäßig zur Vorsorge einschließlich eines Sparvorgangs eingesetzt. Bei dieser Versicherung ist die im Voraus vereinbarte Versicherungssumme entweder am Ende der Vertragslaufzeit, dem Erlebensfall, oder aber bei vorzeitigem Tod fällig.

Der Beitrag ist meist bis zum Eintritt des Versicherungsfalles zu entrichten.

Der Sparanteil kann je nach Versicherungsgesellschaft in bestimmte Anlagestrategien angelegt werden. 

Wer braucht eine Kapitallebensversicherung?

1. Personen, die neben der Hinterbliebenenabsicherung zusätzlich für Ihre eigene Altersvorsorge ansparen möchten

2. Personen, die Ihre Berufsunfähigkeitsabsicherung mit einer kapitalbildenden Lebensversicherung kombinieren möchten

Die häufigsten Fragen

Eine Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person ihren zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann.

Eine Voraussetzung ist, dass die Person mindestens für 6 Monate nicht in der Lage ist, seiner Arbeit nachzukommen oder zu 50% vom Arzt als berufsunfähig eingestuft wird.

Ein Arbeitnehmer gilt als arbeitsunfähig, wenn er die zuletzt ausgeübte Tätigkeit aus Krankheitsgründen nicht mehr ausführen kann. Die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bezieht sich also stets auf die genaue Tätigkeit des Arbeitnehmers.
In der Regel geht man bei einer Arbeitsunfähigkeit von einer zeitweisen Beeinträchtigung aus. Bessert sich der Zustand des Arbeitnehmers aber auch nach längerer Krankheit und verschiedenen Maßnahmen der Wiedereingliederung nicht, kann eventuell eine Berufsunfähigkeit vorliegen.

Nach der gesetzlichen Definition ist voll erwerbsgemindert, wer wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zumindest drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Erwerbsgemindert ist nicht, wer unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig sein kann (§ 43 SGB VI). [Quelle: Wikipedia]

Volle Erwerbsminderung: 

Der Arbeitnehmer kann weniger oder maximal 3 Stunden täglich arbeiten.

Teilweise Erwerbsminderung:

Teilweise erwerbsgemindert sind Arbeitnehmer, die 3 bis 6 Stunden täglich arbeiten können.

Eine private Unfallversicherung schließt die Lücke zum gesetzlichen Unfallschutz und schützt vor hohen finanziellen Belastungen. 

Eine Unfallversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen bei einem Unfall. 

Wenn Sie einen Unfall haben, muss es nicht zwangsläufig sein, dass Sie berufsunfähig sind. In diesem Fall würden Sie nur die Leistungen aus der Unfallversicherung erhalten.

Im umgekehrten Fall kann es sein, dass Sie aufgrund einer Krankheit berufsunfähig werden. Hier zahlt dann Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung.

Sie wünschen ein persönliches Gespräch? Wir sind für Sie da!